28. April 2016

Entsendegesetz

Kundeninformation

Bedeutung der Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Entsendegesetz für die Kunden ab 1. Juli 2007

Sehr geehrte Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks,

mit Wirkung ab 1. Juli 2007 wird das Gebäudereiniger-Handwerk in den Geltungs- und Schutzbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen. Ziel des Gesetzes ist der Schutz des Marktes sowie der Betriebe und seiner Beschäftigten vor einem unfairen Wettbewerb durch rechtswidrige Tarifunterschreitung inländischer oder ausländischer Anbieter von Reinigungsdienstleistungen.

Der Schutz wird dadurch erreicht, dass die zwingende Geltung der Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks sich nicht nur wie bisher auf inländische Betriebe erstreckt, sondern auch ausnahmslos für Reinigungsdienstleistungen ausländischer Anbieter auf dem deutschen Markt gilt.

Neu ist ferner, dass die Einhaltung der Tarifverträge staatlich kontrolliert wird. Die Kontrolle obliegt den Zollbehörden, hier speziell der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die Ermittlungsbeamten der FKS erhalten durch das Entsendegesetz Befugnisse, die auch für den Kunden von Bedeutung sind:

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führen verdachtsunabhängige Prüfungen durch. Dabei wird
kontrolliert, ob

• Sozialleistungen nach dem SGB III zu Unrecht bezogen werden,

• bei ausländischen Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen vorliegen,

• ausländische Arbeitnehmer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden,

• Arbeitgeber ihren Meldepflichten nachkommen und

• die Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz eingehalten werden.

Es muss betont werden, dass eine Prüfung durch die FKS aufgrund ihres gesetzlichen Kontrollauftrags als Routineprüfung erfolgt und nicht, weil gegen Ihren Reinigungsdienstleister der Verdacht besteht, gegen die Vorschriften des Entsendegesetzes zu verstoßen.

Prüfungsablauf:

> Eine Personenkontrolle der Reinigungskräfte erfolgt durch
uniformierte Zollbeamte (FKS) vor Ort in den
Reinigungsobjekten.

> Das Hausrecht des Kunden ist nachrangig. In der Regel
erfolgt das Betreten der Reinigungsobjekte kurz nach
Betriebsschluss der Firmen bzw. kurz nach Arbeitsantritt
oder kurz vor Beendigung der Arbeit des Personals einer
Dienstleistung für Gebäudereinigung. Die Erfahrungen
zeigen, dass die Behörde sich vorher nicht anmeldet !

> Die Reinigungskräfte werden von den Zollbeamten während
ihrer Arbeit anhand eines Personalfragebogens zu folgenden
Bereichen befragt: Personalien, Dauer der Arbeitszeit,
Entlohnung, Urlaubsanspruch, Urlaubsentlohnung,
Entlohnung bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,
Mehrarbeitsvergütung, Mitführung erforderlicher Papiere

Wir bitten die Kunden des Gebäudereiniger-Handwerks unsere Branche bei der Bekämpfung wettbewerbswidriger Lohndumpingkonkurrenz aktiv zu unterstützen!

Achten Sie bitte bereits bei der Ausschreibung und Vergabe von Reinigungsdienstleistungen darauf, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot und nicht zwingend auf das billigste Angebot zu erteilen. Durch die Aufnahme des Gebäudereiniger-Handwerks in das Entsendegesetz ist die Einhaltung der deutschen Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks auch von ausländischen Bietern bei EU-weiten Ausschreibungen zu fordern.

Verpflichten Sie Ihre Reinigungsdienstleister auf Einhaltung der Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks. Nach Aufnahme in das Entsendegesetz gelten diese Tarifverträge zwingend für jede Form der gewerblichen Reinigung und lassen somit keine Umgehungen zu:

Der Verleih von Reinigungskräften durch Zeitarbeitfirmen darf nur unter Einhaltung der Tarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks erfolgen.

Ebenso müssen alle Subunternehmer von Reinigungsbetrieben bei der Durchführung von Reinigungstätigkeiten die Tarifverträge einhalten.

„Haustarifverträge“ und „andere Reinigungstarifverträge“ dürfen nicht dieTarifverträge des Gebäudereiniger-Handwerks bei gewerblichen Reinigungsdienstleistungen unterbieten.

Stellt der Zoll bei seinen Prüfungen (meist pressewirksam!) Verstöße gegen das Entsendegesetz fest, drohen dem Betrieb Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro bzw. sogar Strafverfahren. Sorgen Sie als Kunde mit dafür, Ihre Objekte aus der Medienöffentlichkeit herauszuhalten, indem Sie untertarifliche Rechtsverstöße in Ihren Reinigungsobjekten nicht zulassen.

April 2007
BUNDESINNUNGSVERBAND DES GEBÄUDEREINIGER-HANDWERKS